Energierecht
Der Energiebereich ist hochgradig reguliert und gleichzeitig geprägt von rasanten Entwicklungen und Veränderungen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Anzahl energierechtlicher Streitigkeiten nimmt zu. Der Wunsch nach niedrigen Energiepreisen und kurzen Bindungsfristen steht dem Bedürfnis nach Versorgungssicherheit entgegen. Langfristige Verträge stehen auf dem Prüfstand. Energieeffizienz wird angestrebt, Klimaschutzziele gilt es zu erfüllen; unklar ist, wer die Kosten letztlich zu tragen hat.
Energierechtliche Beratung erfordert neben fundierten zivil-, gesellschafts- und öffentlich-rechtlichen Kenntnissen vor allem technisches Verständnis und Erfahrung. Unser Team, insbesondere Thomas Starlinger, hat langjährige einschlägige Branchenerfahrung, sowohl aus Industrie- als auch aus Beratersicht. Unsere Stärke ist die energierechtliche Beratung in Kombination mit unserer wettbewerbs- und europarechtlichen Expertise.
Beratungsschwerpunkte
- Beratung bei der Einhaltung aller gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben sowohl im Elektrizitäts- als auch im Gaswirtschaftsrecht
- Prüfung und Gestaltung von Energieliefer-, Trading-, Netzzugangs- und Erdgasspeicherverträgen
- Konzeption und Gestaltung neuer Vertragsmodelle zur Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und dezentraler Energieerzeugung und -speicherung
- Vertretung gegenüber Regulierungsbehörden
- Gerichts- und Schiedsverfahren in Zusammenhang mit Energieliefer-, Trading-, Netzzugangs- und Erdgasspeicherverträgen, inklusive Preisrevisionen
- Begleitung von Transaktionen im Energiesektor
- Planung- und Gestaltung sowie Sicherstellung der Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen
- Begutachtung von Gesetzesentwürfen auf nationaler und europäischer Ebene
- Schiedsgerichtliche Tätigkeiten mit Konnex zum Energierecht
Kontakt: Thomas Starlinger, Christian Mayer, Moritz Am Ende