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Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wirtschaft bedeutet Wettbewerb. Die Regeln, denen dieser Wettbewerb unterliegt, sind in den letzten Jahren nicht nur internationaler, sondern auch komplexer geworden. Wettbewerbsbehörden sind gut vernetzt und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Regelverstöße haben schwerwiegende Folgen, und zwar für Unternehmen und immer öfter auch für Mitarbeiter. Die heutigen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen bergen allerdings nicht nur Risiken, sondern auch oftmals ungeahnte Möglichkeiten. Wir helfen unseren Klienten, Risiken zu vermeiden und Möglichkeiten zu nutzen. Sie sollen von den Regeln nicht eingeschränkt werden, sondern davon profitieren. Im Ernstfall stehen wir unseren Mandanten gegenüber nationalen und internationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten zur Seite.

Beratungsschwerpunkte


  • Kartellrechtliche Risikoanalyse
  • Entwicklung und Umsetzung von Compliance-Programmen
  • Kartellrechtliche Transaktionsplanung und -begleitung
  • Zusammenschlussanmeldungen
  • Verfahren vor Wettbewerbsbehörden und Gerichten
  • Kronzeugenverfahren
  • Geltendmachung kartellrechtlicher Ansprüche in Schiedsverfahren
  • Geltendmachung von Schadenersatz wegen Kartellrechtsverletzungen
  • Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung (z.B. Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Spezialisierungsvereinbarungen)

 



Kontakt: Christian Mayer, Moritz Am Ende