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Aktuell

26. März 2024

Birgit Vogt-Majarek zu Fragen interner Untersuchungen

Im Rahmen von internen Untersuchungen, die von Unternehmen u. a. aufgrund der neuen »Whistleblowing-Bestimmungen« vermehrt initiiert werden, sind zahlreiche arbeits- sowie datenschutzrechtliche Aspekte und Grenzen zu beachten. In der Praxis stellt sich dabei etwa die Frage, ob Arbeitnehmer im Rahmen interner Ermittlungen zur Auskunftserteilung bzw. zur Teilnahme an Befragungen verpflichtet sind.

In ihrem aktuellen Artikel im Magazin TRAiNiNG befasst sich sms.law Partnerin Birgit Vogt-Majarek mit der möglichen Durchführung von internen Untersuchungen, deren rechtlichen Grenzen sowie weiteren Praxistipps.

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