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Aktuell

26. Februar 2024

„Berücksichtigung des Vermögens bei Bemessung des Kindesunterhalts“ – Aktueller Artikel von Julia Andras und Magdalena Kainz im derStandard.at: Rechte in der Familie | BLOG

In einer aktuellen Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof zu klären, ob sich der Kindesunterhalt ausschließlich vom laufenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen bemisst oder allenfalls sein Vermögensstamm – zum Beispiel Ersparnisse und Verkaufserlöse – heranzuziehen sind.
Im nachstehenden Artikel meiner Kollegin Magdalena Kainz und mir erläutern wir einen Fall dessen Entscheidung die Bedeutung der Bedürfnisse eines unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber der – monetären – Lebenssituation des unterhaltspflichtigen Elternteils verdeutlicht.

In ihrem Artikel im Standard Familienrechtsblog erläutern sms.law Partnerin Dr. Julia Andras und Rechtsanwaltsanwärterin Mag. Magdalena Kainz einen Fall dessen Entscheidung die Bedeutung der Bedürfnisse eines unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber der – monetären – Lebenssituation des unterhaltspflichtigen Elternteils verdeutlicht. 

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