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Aktuell

4. November 2025

sms.law.bites | Employment: Urlaubsanspruch trotz Krankenstand und Kündigung – bleibt er bestehen?

Ein Beitrag von sms.law Partnerin Dr. Julia Andras 

Ein Thema, das in der arbeitsrechtlichen Beratung sehr häufig vorkommt, ist die Frage, was mit dem Urlaubsanspruch passiert, wenn jemand lange im Krankenstand war und vielleicht sogar währenddessen gekündigt wird. Dieses Thema behandelt sms.law Partnerin Dr. Julia Andras in ihrem aktuellen Beitrag.

👉 Urlaubsanspruch trotz Krankenstand und Kündigung – bleibt er bestehen?
Rund um dieses Thema herrscht oft Unsicherheit – sowohl bei Arbeitnehmer:innen als auch bei Arbeitgeber:innen. Das österreichische Recht gibt hier jedoch klare Antworten.

👉 Der Grundsatz: Urlaub entsteht auch im Krankenstand
Nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 5 Wochen Erholungsurlaub pro Arbeitsjahr, nach 25 Dienstjahren auf 6 Wochen. Der Urlaubsanspruch entsteht auch während des Krankenstands weiter. Krankheit unterbricht also nicht das „Ansammeln“ von Urlaubszeiten.

Wenn jemand während eines laufenden Urlaubs erkrankt, gilt: Dauert die Krankheit mehr als drei Kalendertage und wird sie ärztlich bestätigt, dann zählen diese Tage nicht als Urlaubstage (§ 5 Abs. 1 UrlG). Sie können später nachgeholt werden.

👉 Langer Krankenstand: Urlaubsanspruch bleibt bestehen
Früher galt: Nach 12 Monaten ununterbrochenem Krankenstand entstand kein neuer Urlaubsanspruch. Das hat sich geändert – durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Obersten Gerichtshofs (OGH). Nach der neueren Rechtsprechung entsteht auch bei langem oder durchgehendem Krankenstand weiterhin Urlaubsanspruch. Die Begründung ist, dass Krankheit Arbeitnehmer:innen nicht schlechterstellen darf als gesunde Beschäftigte.

👉 Kündigung während des Krankenstands
Endet das Dienstverhältnis (z. B. durch Kündigung), während jemand im Krankenstand ist, kann der offene Urlaub naturgemäß nicht mehr konsumiert werden. In diesem Fall steht eine Urlaubsersatzleistung zu – also eine Geldzahlung für den noch offenen Urlaub (§ 10 UrlG). Das gilt auch bei langen Krankenständen.

👉 Achtung: Verfall von Urlaubsansprüchen
Urlaubsansprüche verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem sie entstanden sind (§ 4 Abs. 5 UrlG). Der EuGH hat jedoch klargestellt: Wenn jemand krankheitsbedingt am Urlaubsverbrauch gehindert ist, darf der Urlaub nicht sofort verfallen.

Daher bleibt er bis zu 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres bestehen.

Beispiel:
Urlaub aus 2023 verfällt – trotz Krankenstand – erst mit 31. März 2025.

👉 Fazit

  • Urlaub entsteht auch während des Krankenstands
  • Krankheit unterbricht den Verbrauch, nicht den Aufbau
  • Bei Beendigung des Dienstverhältnisses gibt es eine Urlaubsersatzleistung
  • Verfall frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

👉 Praxis-Tipp: Arbeitgeber:innen sollten Urlaubsansprüche bei langen Krankenständen genau beobachten –denn bei Beendigung des Dienstverhältnisses kann die Urlaubsersatzleistung finanziell spürbar sein. Arbeitnehmer:innen wiederum sollten wissen: Urlaub geht durch Krankheit nicht verloren – nur die Fristen zählen.

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